1. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche Waren, die Verbraucher über den Online-Shop von korvaneltra erwerben.
- Erfasst werden folgende Produktreihen:
- Werkzeugtaschen;
- Umhängetaschen;
- Rucksäcke;
- Reisetaschen;
- Sporttaschen;
- Haustier-Transporttaschen;
- Gürteltaschen;
- Geldbörsen;
- Laptoptaschen;
- Aktentaschen.
- Anbieter und Vertragspartner:
- korvaneltra
- 102 Fleetwood Dr
- Victoria, TX 77901
- Vereinigte Staaten.
- Vertriebs- und Liefergebiet:
- Deutschland.
- Diese Bedingungen erläutern die gesetzlichen Rechte bei:
- Sachmängeln;
- Rechtsmängeln;
- beschädigter Ware;
- unvollständiger Lieferung;
- Falschlieferung.
- Zwingende Verbraucherrechte bleiben vollständig bestehen.
2. Gesetzliche Mängelhaftung und Garantie
- Für alle über den Online-Shop erworbenen Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Die gesetzliche Mängelhaftung beruht auf dem Kaufvertrag und besteht unabhängig von einer freiwilligen Garantie.
- Diese Bedingungen begründen keine eigenständige:
- Händlergarantie;
- Herstellergarantie;
- Haltbarkeitsgarantie;
- Beschaffenheitsgarantie.
- Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie:
- für das konkrete Produkt ausdrücklich ausgewiesen ist;
- in einer gesonderten Garantieerklärung beschrieben wird.
- Eine gesonderte Garantieerklärung bestimmt:
- Garantiegeber;
- Dauer;
- räumlichen Geltungsbereich;
- Voraussetzungen;
- erfasste Leistungen;
- Verfahren zur Inanspruchnahme.
- Eine freiwillige Garantie:
- besteht zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung;
- ersetzt keine gesetzlichen Ansprüche;
- schränkt keine gesetzlichen Verbraucherrechte ein.
3. Abgrenzung zu Widerruf und freiwilliger Rückgabe
- Die gesetzliche Mängelhaftung ist zu unterscheiden vom:
- gesetzlichen Widerrufsrecht;
- freiwilligen 30-tägigen Rückgaberecht;
- freiwilligen Stornierungsverfahren vor dem Versand;
- gesonderten Erstattungsverfahren.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht setzt keinen Produktmangel voraus.
- Die gesetzliche Mängelhaftung betrifft Ware, die bei Gefahrübergang nicht den vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Das freiwillige Rückgaberecht:
- ersetzt keine Mängelrechte;
- verkürzt keine Verjährungsfrist;
- darf nicht als Voraussetzung für eine Mängelanzeige behandelt werden.
- Nach Ablauf der Widerrufs- oder freiwilligen Rückgabefrist bestehen gesetzliche Mängelrechte innerhalb ihrer gesetzlichen Fristen fort.
4. Rechtliche Grundlagen
- Für Verbraucherkäufe gelten insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über:
- Sachmängel;
- Rechtsmängel;
- Käuferrechte bei Mängeln;
- Nacherfüllung;
- Rücktritt;
- Minderung;
- Schadensersatz;
- Verbrauchsgüterkauf;
- gesetzliche Vermutungen zur Beweislast.
- Maßgeblich sind insbesondere:
- § 434 BGB über Sachmängel;
- § 437 BGB über die Rechte des Käufers;
- § 438 BGB über die Verjährung von Mängelansprüchen;
- § 439 BGB über die Nacherfüllung;
- § 477 BGB über die gesetzliche Vermutung beim Verbrauchsgüterkauf.
- Zwingende gesetzliche Regelungen haben Vorrang vor abweichenden Formulierungen dieser Bedingungen.
5. Vertragsgemäße Beschaffenheit
- Eine Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang:
- den subjektiven Anforderungen entspricht;
- die objektiven Anforderungen erfüllt;
- den einschlägigen Montageanforderungen entspricht.
- Zu den subjektiven Anforderungen gehören:
- vereinbarte Art;
- vereinbarte Menge;
- vereinbarte Qualität;
- ausdrücklich zugesagte Funktion;
- vertraglich vorausgesetzte Verwendung;
- vereinbartes Zubehör;
- vereinbarte Anleitungen.
- Zu den objektiven Anforderungen gehören:
- Eignung für die gewöhnliche Verwendung;
- eine bei Waren gleicher Art übliche Beschaffenheit;
- Eigenschaften, die ein Verbraucher unter Berücksichtigung der Produktart erwarten darf;
- Übereinstimmung mit Probe oder Muster;
- Verpackung, Zubehör und Anleitungen, deren Erhalt üblicherweise erwartet wird.
- Öffentliche Aussagen werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt, insbesondere:
- Produktwerbung;
- Produktetiketten;
- Beschreibungen auf der Artikelseite;
- sonstige produktbezogene Angaben.
6. Maßgebliche Produkteigenschaften
- Je nach Produkt werden insbesondere beurteilt:
- Produktart;
- Produktbeschreibung;
- Maße und Abmessungen;
- Farbe;
- Ausführung;
- Material;
- Materialzusammensetzung;
- Verarbeitung;
- Tragfähigkeit;
- Verschlüsse;
- Gurte und Trageelemente;
- Fächer und Innenaufteilung;
- vorgesehene Verwendung;
- Zubehör;
- Pflege- und Nutzungshinweise;
- ausdrücklich vereinbarte Merkmale.
- Maßgeblich sind die Eigenschaften, die:
- im Bestellprozess angezeigt wurden;
- Bestandteil des Kaufvertrags geworden sind;
- nach dem Gesetz erwartet werden dürfen.
- Eine allgemeine Produktangabe verdrängt keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit.
7. Beispiele für einen Sachmangel
- Ein Sachmangel liegt nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere vor, wenn die Ware:
- nicht dem bestellten Artikel entspricht;
- in einer anderen Farbe oder Ausführung geliefert wird;
- erheblich von der maßgeblichen Produktbeschreibung abweicht;
- eine vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt;
- nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist;
- bei gewöhnlicher Verwendung ihre übliche Funktion nicht erfüllt;
- fehlerhaft verarbeitet ist;
- beschädigt geliefert wird;
- unvollständig ist;
- vereinbartes Zubehör nicht enthält;
- aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt wurde;
- nicht den einschlägigen Sicherheitsanforderungen entspricht.
- Ob ein Mangel vorliegt, wird anhand:
- des Kaufvertrags;
- der Produktbeschreibung;
- des Zustands bei Gefahrübergang;
- der gewöhnlichen Produkterwartung;
- der gesetzlichen Anforderungen;
- beurteilt.
8. Maße und Herstellungstoleranzen
- Produktmaße und Abmessungen sind vor der Bestellung anhand der jeweiligen Artikelseite zu prüfen.
- Geringfügige fertigungs- oder materialbedingte Abweichungen sind nur dann vertragsgemäß, wenn:
- sie innerhalb der üblichen Toleranzen liegen;
- keine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft betroffen ist;
- Funktion und gewöhnliche Verwendung erhalten bleiben;
- keine gesetzliche Beschaffenheitsanforderung verletzt wird.
- Erhebliche Abweichungen von:
- vereinbarten Maßen;
- angegebenem Fassungsvermögen;
- bestellter Ausführung;
- ausdrücklich dargestellten Eigenschaften;
- bleiben von dieser Toleranzregelung ausgenommen.
- Eine interne Toleranzvorgabe darf zwingende gesetzliche Mängelrechte nicht beschränken.
9. Farb-, Material- und Oberflächenabweichungen
- Geringfügige Unterschiede entstehen insbesondere durch:
- individuelle Bildschirmeinstellungen;
- Lichtverhältnisse bei Produktaufnahmen;
- Materialstruktur;
- natürliche Materialmerkmale;
- übliche Unterschiede zwischen Produktionschargen.
- Eine solche Abweichung gilt nur dann nicht als Mangel, wenn:
- sie geringfügig ist;
- sie innerhalb üblicher Toleranzen liegt;
- die vereinbarte Beschaffenheit erhalten bleibt;
- die Funktion nicht beeinträchtigt wird;
- die gewöhnliche Verwendbarkeit bestehen bleibt.
- Keine bloße Darstellungsabweichung liegt vor bei:
- Lieferung einer anderen bestellten Farbe;
- erheblicher Materialabweichung;
- irreführender Produktdarstellung;
- beeinträchtigter Funktion;
- fehlender ausdrücklich vereinbarter Eigenschaft.
10. Normaler Verschleiß
- Gewöhnlicher Verschleiß aufgrund vertragsgemäßer Nutzung stellt keinen Sachmangel dar, wenn kein bereits bei Gefahrübergang vorhandener Mangel ursächlich war.
- Je nach Produkt gehören hierzu:
- übliche Gebrauchsspuren;
- Abrieb an häufig beanspruchten Oberflächen;
- materialtypische Alterung;
- geringfügige Farbveränderungen durch normalen Gebrauch;
- gewöhnliche Abnutzung beweglicher Teile;
- nutzungsbedingte Veränderungen an Gurten oder Griffen;
- übliche Oberflächenveränderungen.
- Die Einordnung richtet sich nach:
- Produktart;
- Alter der Ware;
- Nutzungsdauer;
- Nutzungsintensität;
- gewöhnlicher Verwendung;
- Pflege;
- gesetzlicher Beweislast.
- Vorzeitiger oder ungewöhnlich starker Verschleiß wird nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung als Abnutzung von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
11. Nicht mangelbedingte Schäden
- Ein Schaden unterliegt nicht der gesetzlichen Mängelhaftung, wenn er ausschließlich nach Gefahrübergang verursacht wurde durch:
- zweckwidrige Nutzung;
- außergewöhnliche Überlastung;
- Missachtung eindeutiger Pflege- oder Gebrauchshinweise;
- ungeeignete Reinigungsmittel;
- unsachgemäße Reinigung;
- fehlerhafte Lagerung;
- übermäßige Feuchtigkeit;
- extreme Hitze oder Kälte;
- offenes Feuer;
- aggressive Chemikalien;
- scharfe oder abrasive Gegenstände;
- äußere Schnitte, Risse oder Stöße;
- nicht vorgesehene Veränderungen;
- unsachgemäße Reparaturen.
- Diese Aufzählung:
- begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss;
- verändert keine gesetzliche Beweislast;
- schließt keinen Anspruch aus, wenn ein ursprünglicher Produktmangel für den Schaden mitursächlich war.
- Die konkrete Beurteilung erfolgt anhand des Einzelfalls und der gesetzlichen Vorschriften.
12. Pflege, Nutzung und Lagerung
- Zur Erhaltung von Qualität und Funktion sind die produktspezifischen Hinweise zu beachten.
- Hinweise befinden sich je nach Artikel:
- auf der Produktseite;
- auf einem Etikett;
- auf der Verpackung;
- in beigefügten Unterlagen.
- Sie betreffen insbesondere:
- Reinigung;
- Pflege;
- zulässige Belastung;
- Feuchtigkeit;
- Temperatur;
- Lagerung;
- geeignete Pflege- und Reinigungsmittel.
- Ein ausschließlich durch ungeeignete Behandlung verursachter Schaden ist kein ursprünglicher Sachmangel.
- Ein bereits bei Gefahrübergang bestehender Produktmangel wird nicht dadurch unbeachtlich, dass die Ware später ordnungsgemäß benutzt oder gepflegt wurde.
- Unklare, fehlende oder fehlerhafte Gebrauchshinweise werden nach den gesetzlichen Mängelvorschriften beurteilt.
13. Gesetzliche Verjährungsfrist
- Für neue Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche:
- zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
- Der Fristbeginn richtet sich nach:
- dem tatsächlichen Erhalt der Ware;
- den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die gesetzliche Zweijahresfrist wird durch diese Bedingungen:
- nicht verkürzt;
- nicht durch die freiwillige Rückgabefrist ersetzt;
- nicht vom Besitz der Originalverpackung abhängig gemacht.
- Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die besonderen gesetzlichen Verjährungsregeln.
- Gesetzliche Vorschriften über:
- Hemmung;
- Neubeginn;
- Ablaufhemmung;
- Verjährung nach Nacherfüllung;
- bleiben unberührt.
Die regelmäßige zweijährige Frist für Waren ergibt sich aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB.
14. Gesetzliche Vermutung und Beweislast
- Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, gilt nach § 477 BGB die gesetzliche Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
- Die Vermutung entfällt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn sie:
- mit der Art der Ware unvereinbar ist;
- mit der Art des festgestellten Zustands unvereinbar ist.
- Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die allgemeinen gesetzlichen Beweislastregeln.
- Diese Bedingungen:
- verlagern die gesetzliche Beweislast nicht zum Nachteil des Verbrauchers;
- verlangen innerhalb des gesetzlichen Vermutungszeitraums keinen unzulässigen Nachweis der Mangelursache;
- beschränken keine gesetzlichen Beweiserleichterungen.
15. Meldung eines Mangels
- Ein festgestellter Mangel ist zu melden an:
- Die Anfrage sollte enthalten:
- Vor- und Nachname;
- Bestellnummer;
- Produktbezeichnung;
- Beschreibung des Mangels;
- Zeitpunkt der Feststellung;
- Angaben zur bisherigen Nutzung;
- geeignete Fotos des betroffenen Bereichs;
- Fotos von Verpackung oder Kennzeichnung, soweit für die Prüfung erforderlich.
- Das Fehlen einzelner Angaben:
- beseitigt keine gesetzlichen Mängelrechte;
- führt nicht automatisch zur Ablehnung;
- verändert keine gesetzliche Beweislast.
- Vollständige Zahlungsdaten oder nicht erforderliche Identitätsunterlagen dürfen nicht per E-Mail übermittelt werden.
16. Bearbeitung einer Mängelanzeige
- Eine Mängelanzeige durchläuft folgende Bearbeitungsabschnitte:
- Eingang und Erfassung;
- Zuordnung zur Bestellung;
- Prüfung der Produktbeschreibung;
- Auswertung der geschilderten Abweichung;
- Prüfung übermittelter Unterlagen;
- Anforderung erforderlicher Ergänzungen;
- Feststellung der gesetzlichen Abhilfe;
- Durchführung der Nacherfüllung oder einer anderen geschuldeten Maßnahme;
- Abschlussmitteilung.
- Zusätzliche Informationen werden ausschließlich verlangt, soweit sie erforderlich sind für:
- Identifikation des Produkts;
- Feststellung der Abweichung;
- Auswahl der Nacherfüllungsart;
- Klärung der Schadensursache.
- Die Prüfung berücksichtigt:
- Art des Produkts;
- Art und Umfang des Mangels;
- Nutzungsdauer;
- gesetzlichen Vermutungszeitraum;
- Interessen des Verbrauchers;
- Verhältnismäßigkeit der Abhilfe.
17. Nacherfüllung
- Liegt ein gesetzlich relevanter Mangel vor, steht dem Käufer zunächst Nacherfüllung zu.
- Der Käufer wählt grundsätzlich zwischen:
- Beseitigung des Mangels;
- Lieferung einer mangelfreien Ware.
- Die gesetzliche Grundlage bildet § 439 BGB.
- Die gewählte Art der Nacherfüllung wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigert, insbesondere bei:
- Unmöglichkeit;
- unverhältnismäßigen Kosten.
- Bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit werden berücksichtigt:
- Wert der Ware in mangelfreiem Zustand;
- Bedeutung des Mangels;
- Kosten der gewählten Nacherfüllung;
- Zumutbarkeit der anderen Nacherfüllungsart.
- Die Nacherfüllung erfolgt:
- innerhalb einer angemessenen Frist;
- ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher;
- unter Berücksichtigung der Art und des Verwendungszwecks der Ware.
- Gesetzlich erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung trägt korvaneltra.
18. Kosten der Nacherfüllung
- Bei einem berechtigten Mängelanspruch umfassen die erforderlichen Aufwendungen insbesondere:
- Transportkosten;
- Versandkosten;
- Arbeitskosten;
- Materialkosten.
- Der Verbraucher muss erforderliche Nacherfüllungskosten nicht vorfinanzieren, soweit das Gesetz eine Kostenübernahme durch korvaneltra vorsieht.
- Vor einer kostenpflichtigen Rücksendung zur Mängelprüfung wird die Versandabwicklung per E-Mail abgestimmt.
- Nicht erforderliche Zusatzkosten werden nur berücksichtigt, wenn:
- sie vorab vereinbart wurden;
- sie zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung objektiv erforderlich waren.
- Gesetzliche Kostentragungspflichten bleiben vorrangig.
19. Rücksendung zur Prüfung
- Ist eine Rücksendung zur Prüfung oder Nacherfüllung erforderlich, wird vorab die Kontaktaufnahme empfohlen:
- Die Rücksendeadresse lautet:
- korvaneltra
- 102 Fleetwood Dr
- Victoria, TX 77901
- Vereinigte Staaten.
- Die Ware sollte:
- transportsicher verpackt sein;
- eindeutig der Bestellung zugeordnet werden;
- mit den zur Mängelprüfung erforderlichen Bestandteilen zurückgesandt werden.
- Die Originalverpackung:
- darf verwendet werden;
- ist keine Voraussetzung gesetzlicher Mängelrechte;
- darf bei Fehlen nicht allein zur Ablehnung führen.
- Die Rücksendung dient ausschließlich:
- der Feststellung des Mangels;
- der Durchführung der Nacherfüllung;
- der Auswahl einer weiteren gesetzlichen Abhilfe.
- Bei bestätigtem Mangel werden notwendige Rücksendekosten nach den gesetzlichen Vorschriften getragen.
20. Weitere Rechte bei einem Mangel
- Neben der Nacherfüllung bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen:
- Minderung des Kaufpreises;
- Rücktritt vom Kaufvertrag;
- Schadensersatz;
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Diese Rechte greifen insbesondere nach den gesetzlichen Voraussetzungen, wenn:
- die Nacherfüllung verweigert wird;
- die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist;
- eine angemessene Frist erfolglos abläuft;
- eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist;
- der Mangel trotz Nacherfüllungsversuchs erneut auftritt;
- der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine sofortige weitere Abhilfe gerechtfertigt ist.
- Für das Fehlschlagen der Nachbesserung gilt § 440 BGB.
- Die Auswahl und Reihenfolge der Rechtsbehelfe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
21. Minderung und Rücktritt
- Bei einer wirksamen Minderung:
- wird der Kaufpreis nach dem gesetzlichen Verhältnis herabgesetzt;
- wird ein bereits zu viel gezahlter Betrag über die ursprüngliche Zahlungsmethode erstattet.
- Bei einem wirksamen Rücktritt:
- wird der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften rückabgewickelt;
- wird die Ware zurückgegeben;
- werden die geschuldeten Zahlungen zurückerstattet.
- Ein Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels richtet sich nach den gesetzlichen Einschränkungen.
- Das Minderungsrecht bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
- Für Rückzahlungen werden keine Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren erhoben.
22. Erstattungszeitraum
- Eine aufgrund eines anerkannten Mängelanspruchs geschuldete Rückzahlung wird nach Abschluss der erforderlichen Prüfung angewiesen.
- Bei einer Rückabwicklung wird die Erstattung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel durchgeführt.
- Die Rückerstattung wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Feststellung des Erstattungsanspruchs bearbeitet.
- Zusätzliche Buchungszeiten richten sich nach:
- Authorize.Net;
- dem Kartenanbieter;
- dem kartenausgebenden Kreditinstitut.
- Zusätzliche Bank- und Kartenlaufzeiten liegen außerhalb des direkten Einflussbereichs von korvaneltra.
- Für die Erstattung fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
23. Herstellergarantien
- Eine Herstellergarantie gilt nur für Produkte, bei denen sie ausdrücklich ausgewiesen ist.
- Maßgeblich ist die jeweilige Garantieerklärung des Herstellers.
- Sie bestimmt:
- Garantiegeber;
- Garantiedauer;
- räumlichen Anwendungsbereich;
- erfasste Mängel;
- ausgeschlossene Sachverhalte;
- Verfahren;
- Garantieleistungen.
- Die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie:
- ist freiwillig;
- ersetzt keine gesetzlichen Ansprüche;
- schränkt keine Rechte gegenüber korvaneltra ein.
- Eine Herstellergarantie wird nicht allein durch die Produktdarstellung im Online-Shop begründet.
24. Produktsicherheit und Produkthaftung
- Ansprüche aus Produktsicherheit und zwingender Produkthaftung bleiben unberührt.
- Bei einer sicherheitsrelevanten Auffälligkeit sollte die Nutzung des Produkts beendet und folgende Kontaktstelle informiert werden:
- Die Meldung sollte enthalten:
- Bestellnummer;
- Produktbezeichnung;
- Beschreibung der Gefahr;
- Fotos;
- Angaben zu einem eingetretenen Schaden.
- Bei einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit sind zusätzlich die zuständigen Notfall- oder Marktüberwachungsstellen einzuschalten.
- Diese Bedingungen begrenzen keine zwingende Haftung für:
- Personenschäden;
- vorsätzliches Verhalten;
- grobe Fahrlässigkeit;
- gesetzliche Produkthaftung.
25. Datenschutz bei Mängelanzeigen
- Im Rahmen einer Mängelanzeige werden verarbeitet:
- Name;
- Kontaktdaten;
- Bestellnummer;
- Produktinformationen;
- Beschreibung des Mangels;
- Fotos und Unterlagen;
- Versand- und Erstattungsdaten;
- Kommunikationsverlauf.
- Die Verarbeitung dient:
- der Zuordnung zur Bestellung;
- der Prüfung des Mangels;
- der Durchführung der Nacherfüllung;
- der Erstattung;
- der Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten;
- der Abwehr oder Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
- Daten werden nur im erforderlichen Umfang übermittelt an:
- Versanddienstleister;
- Zahlungsdienstleister;
- technische Prüfdienstleister;
- gesetzlich berechtigte Stellen.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
- Gesetzliche Datenschutzrechte bleiben bestehen.
26. Kundenservice
- Gewährleistungsanfragen sind zu richten an:
- korvaneltra
- 102 Fleetwood Dr
- Victoria, TX 77901
- Vereinigte Staaten
- E-Mail: devis@korvaneltra.com
- Telefon: +1 (361) 128-5473
- Servicezeiten:
- Montag bis Freitag;
- 09:15–12:00 Uhr;
- 14:00–18:15 Uhr;
- ausgenommen gesetzliche Feiertage.
- Eine Anfrage sollte enthalten:
- Bestellnummer;
- Produktbezeichnung;
- konkrete Beschreibung des Problems;
- Zeitpunkt der Feststellung;
- geeignete Fotos oder Unterlagen.
27. Vorrang zwingender Verbraucherrechte
- Keine Bestimmung dieser Bedingungen:
- schließt gesetzliche Mängelrechte aus;
- verkürzt gesetzliche Fristen;
- verändert die gesetzliche Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers;
- ersetzt eine zwingende gesetzliche Regelung;
- begrenzt Ansprüche aus Produktsicherheit oder Produkthaftung.
- Bei einem Widerspruch zu zwingendem Recht:
- gilt die einschlägige gesetzliche Vorschrift;
- bleiben die übrigen Regelungen bestehen.