Bedingungen zur gesetzlichen Mängelhaftung

1. Geltungsbereich

  • Diese Bedingungen gelten für sämtliche Waren, die Verbraucher über den Online-Shop von korvaneltra erwerben.
  • Erfasst werden folgende Produktreihen:
    • Werkzeugtaschen;
    • Umhängetaschen;
    • Rucksäcke;
    • Reisetaschen;
    • Sporttaschen;
    • Haustier-Transporttaschen;
    • Gürteltaschen;
    • Geldbörsen;
    • Laptoptaschen;
    • Aktentaschen.
  • Anbieter und Vertragspartner:
    • korvaneltra
    • 102 Fleetwood Dr
    • Victoria, TX 77901
    • Vereinigte Staaten.
  • Vertriebs- und Liefergebiet:
    • Deutschland.
  • Diese Bedingungen erläutern die gesetzlichen Rechte bei:
    • Sachmängeln;
    • Rechtsmängeln;
    • beschädigter Ware;
    • unvollständiger Lieferung;
    • Falschlieferung.
  • Zwingende Verbraucherrechte bleiben vollständig bestehen.

2. Gesetzliche Mängelhaftung und Garantie

  • Für alle über den Online-Shop erworbenen Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  • Die gesetzliche Mängelhaftung beruht auf dem Kaufvertrag und besteht unabhängig von einer freiwilligen Garantie.
  • Diese Bedingungen begründen keine eigenständige:
    • Händlergarantie;
    • Herstellergarantie;
    • Haltbarkeitsgarantie;
    • Beschaffenheitsgarantie.
  • Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie:
    • für das konkrete Produkt ausdrücklich ausgewiesen ist;
    • in einer gesonderten Garantieerklärung beschrieben wird.
  • Eine gesonderte Garantieerklärung bestimmt:
    • Garantiegeber;
    • Dauer;
    • räumlichen Geltungsbereich;
    • Voraussetzungen;
    • erfasste Leistungen;
    • Verfahren zur Inanspruchnahme.
  • Eine freiwillige Garantie:
    • besteht zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung;
    • ersetzt keine gesetzlichen Ansprüche;
    • schränkt keine gesetzlichen Verbraucherrechte ein.

3. Abgrenzung zu Widerruf und freiwilliger Rückgabe

  • Die gesetzliche Mängelhaftung ist zu unterscheiden vom:
    • gesetzlichen Widerrufsrecht;
    • freiwilligen 30-tägigen Rückgaberecht;
    • freiwilligen Stornierungsverfahren vor dem Versand;
    • gesonderten Erstattungsverfahren.
  • Das gesetzliche Widerrufsrecht setzt keinen Produktmangel voraus.
  • Die gesetzliche Mängelhaftung betrifft Ware, die bei Gefahrübergang nicht den vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Das freiwillige Rückgaberecht:
    • ersetzt keine Mängelrechte;
    • verkürzt keine Verjährungsfrist;
    • darf nicht als Voraussetzung für eine Mängelanzeige behandelt werden.
  • Nach Ablauf der Widerrufs- oder freiwilligen Rückgabefrist bestehen gesetzliche Mängelrechte innerhalb ihrer gesetzlichen Fristen fort.

4. Rechtliche Grundlagen

5. Vertragsgemäße Beschaffenheit

  • Eine Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang:
    • den subjektiven Anforderungen entspricht;
    • die objektiven Anforderungen erfüllt;
    • den einschlägigen Montageanforderungen entspricht.
  • Zu den subjektiven Anforderungen gehören:
    • vereinbarte Art;
    • vereinbarte Menge;
    • vereinbarte Qualität;
    • ausdrücklich zugesagte Funktion;
    • vertraglich vorausgesetzte Verwendung;
    • vereinbartes Zubehör;
    • vereinbarte Anleitungen.
  • Zu den objektiven Anforderungen gehören:
    • Eignung für die gewöhnliche Verwendung;
    • eine bei Waren gleicher Art übliche Beschaffenheit;
    • Eigenschaften, die ein Verbraucher unter Berücksichtigung der Produktart erwarten darf;
    • Übereinstimmung mit Probe oder Muster;
    • Verpackung, Zubehör und Anleitungen, deren Erhalt üblicherweise erwartet wird.
  • Öffentliche Aussagen werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt, insbesondere:
    • Produktwerbung;
    • Produktetiketten;
    • Beschreibungen auf der Artikelseite;
    • sonstige produktbezogene Angaben.

6. Maßgebliche Produkteigenschaften

  • Je nach Produkt werden insbesondere beurteilt:
    • Produktart;
    • Produktbeschreibung;
    • Maße und Abmessungen;
    • Farbe;
    • Ausführung;
    • Material;
    • Materialzusammensetzung;
    • Verarbeitung;
    • Tragfähigkeit;
    • Verschlüsse;
    • Gurte und Trageelemente;
    • Fächer und Innenaufteilung;
    • vorgesehene Verwendung;
    • Zubehör;
    • Pflege- und Nutzungshinweise;
    • ausdrücklich vereinbarte Merkmale.
  • Maßgeblich sind die Eigenschaften, die:
    • im Bestellprozess angezeigt wurden;
    • Bestandteil des Kaufvertrags geworden sind;
    • nach dem Gesetz erwartet werden dürfen.
  • Eine allgemeine Produktangabe verdrängt keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit.

7. Beispiele für einen Sachmangel

  • Ein Sachmangel liegt nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere vor, wenn die Ware:
    • nicht dem bestellten Artikel entspricht;
    • in einer anderen Farbe oder Ausführung geliefert wird;
    • erheblich von der maßgeblichen Produktbeschreibung abweicht;
    • eine vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt;
    • nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist;
    • bei gewöhnlicher Verwendung ihre übliche Funktion nicht erfüllt;
    • fehlerhaft verarbeitet ist;
    • beschädigt geliefert wird;
    • unvollständig ist;
    • vereinbartes Zubehör nicht enthält;
    • aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt wurde;
    • nicht den einschlägigen Sicherheitsanforderungen entspricht.
  • Ob ein Mangel vorliegt, wird anhand:
    • des Kaufvertrags;
    • der Produktbeschreibung;
    • des Zustands bei Gefahrübergang;
    • der gewöhnlichen Produkterwartung;
    • der gesetzlichen Anforderungen;
    • beurteilt.

8. Maße und Herstellungstoleranzen

  • Produktmaße und Abmessungen sind vor der Bestellung anhand der jeweiligen Artikelseite zu prüfen.
  • Geringfügige fertigungs- oder materialbedingte Abweichungen sind nur dann vertragsgemäß, wenn:
    • sie innerhalb der üblichen Toleranzen liegen;
    • keine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft betroffen ist;
    • Funktion und gewöhnliche Verwendung erhalten bleiben;
    • keine gesetzliche Beschaffenheitsanforderung verletzt wird.
  • Erhebliche Abweichungen von:
    • vereinbarten Maßen;
    • angegebenem Fassungsvermögen;
    • bestellter Ausführung;
    • ausdrücklich dargestellten Eigenschaften;
    • bleiben von dieser Toleranzregelung ausgenommen.
  • Eine interne Toleranzvorgabe darf zwingende gesetzliche Mängelrechte nicht beschränken.

9. Farb-, Material- und Oberflächenabweichungen

  • Geringfügige Unterschiede entstehen insbesondere durch:
    • individuelle Bildschirmeinstellungen;
    • Lichtverhältnisse bei Produktaufnahmen;
    • Materialstruktur;
    • natürliche Materialmerkmale;
    • übliche Unterschiede zwischen Produktionschargen.
  • Eine solche Abweichung gilt nur dann nicht als Mangel, wenn:
    • sie geringfügig ist;
    • sie innerhalb üblicher Toleranzen liegt;
    • die vereinbarte Beschaffenheit erhalten bleibt;
    • die Funktion nicht beeinträchtigt wird;
    • die gewöhnliche Verwendbarkeit bestehen bleibt.
  • Keine bloße Darstellungsabweichung liegt vor bei:
    • Lieferung einer anderen bestellten Farbe;
    • erheblicher Materialabweichung;
    • irreführender Produktdarstellung;
    • beeinträchtigter Funktion;
    • fehlender ausdrücklich vereinbarter Eigenschaft.

10. Normaler Verschleiß

  • Gewöhnlicher Verschleiß aufgrund vertragsgemäßer Nutzung stellt keinen Sachmangel dar, wenn kein bereits bei Gefahrübergang vorhandener Mangel ursächlich war.
  • Je nach Produkt gehören hierzu:
    • übliche Gebrauchsspuren;
    • Abrieb an häufig beanspruchten Oberflächen;
    • materialtypische Alterung;
    • geringfügige Farbveränderungen durch normalen Gebrauch;
    • gewöhnliche Abnutzung beweglicher Teile;
    • nutzungsbedingte Veränderungen an Gurten oder Griffen;
    • übliche Oberflächenveränderungen.
  • Die Einordnung richtet sich nach:
    • Produktart;
    • Alter der Ware;
    • Nutzungsdauer;
    • Nutzungsintensität;
    • gewöhnlicher Verwendung;
    • Pflege;
    • gesetzlicher Beweislast.
  • Vorzeitiger oder ungewöhnlich starker Verschleiß wird nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung als Abnutzung von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

11. Nicht mangelbedingte Schäden

  • Ein Schaden unterliegt nicht der gesetzlichen Mängelhaftung, wenn er ausschließlich nach Gefahrübergang verursacht wurde durch:
    • zweckwidrige Nutzung;
    • außergewöhnliche Überlastung;
    • Missachtung eindeutiger Pflege- oder Gebrauchshinweise;
    • ungeeignete Reinigungsmittel;
    • unsachgemäße Reinigung;
    • fehlerhafte Lagerung;
    • übermäßige Feuchtigkeit;
    • extreme Hitze oder Kälte;
    • offenes Feuer;
    • aggressive Chemikalien;
    • scharfe oder abrasive Gegenstände;
    • äußere Schnitte, Risse oder Stöße;
    • nicht vorgesehene Veränderungen;
    • unsachgemäße Reparaturen.
  • Diese Aufzählung:
    • begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss;
    • verändert keine gesetzliche Beweislast;
    • schließt keinen Anspruch aus, wenn ein ursprünglicher Produktmangel für den Schaden mitursächlich war.
  • Die konkrete Beurteilung erfolgt anhand des Einzelfalls und der gesetzlichen Vorschriften.

12. Pflege, Nutzung und Lagerung

  • Zur Erhaltung von Qualität und Funktion sind die produktspezifischen Hinweise zu beachten.
  • Hinweise befinden sich je nach Artikel:
    • auf der Produktseite;
    • auf einem Etikett;
    • auf der Verpackung;
    • in beigefügten Unterlagen.
  • Sie betreffen insbesondere:
    • Reinigung;
    • Pflege;
    • zulässige Belastung;
    • Feuchtigkeit;
    • Temperatur;
    • Lagerung;
    • geeignete Pflege- und Reinigungsmittel.
  • Ein ausschließlich durch ungeeignete Behandlung verursachter Schaden ist kein ursprünglicher Sachmangel.
  • Ein bereits bei Gefahrübergang bestehender Produktmangel wird nicht dadurch unbeachtlich, dass die Ware später ordnungsgemäß benutzt oder gepflegt wurde.
  • Unklare, fehlende oder fehlerhafte Gebrauchshinweise werden nach den gesetzlichen Mängelvorschriften beurteilt.

13. Gesetzliche Verjährungsfrist

  • Für neue Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche:
    • zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
  • Der Fristbeginn richtet sich nach:
    • dem tatsächlichen Erhalt der Ware;
    • den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die gesetzliche Zweijahresfrist wird durch diese Bedingungen:
    • nicht verkürzt;
    • nicht durch die freiwillige Rückgabefrist ersetzt;
    • nicht vom Besitz der Originalverpackung abhängig gemacht.
  • Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die besonderen gesetzlichen Verjährungsregeln.
  • Gesetzliche Vorschriften über:
    • Hemmung;
    • Neubeginn;
    • Ablaufhemmung;
    • Verjährung nach Nacherfüllung;
    • bleiben unberührt.
      Die regelmäßige zweijährige Frist für Waren ergibt sich aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB.

14. Gesetzliche Vermutung und Beweislast

  • Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, gilt nach § 477 BGB die gesetzliche Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
  • Die Vermutung entfällt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn sie:
    • mit der Art der Ware unvereinbar ist;
    • mit der Art des festgestellten Zustands unvereinbar ist.
  • Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die allgemeinen gesetzlichen Beweislastregeln.
  • Diese Bedingungen:
    • verlagern die gesetzliche Beweislast nicht zum Nachteil des Verbrauchers;
    • verlangen innerhalb des gesetzlichen Vermutungszeitraums keinen unzulässigen Nachweis der Mangelursache;
    • beschränken keine gesetzlichen Beweiserleichterungen.

15. Meldung eines Mangels

  • Ein festgestellter Mangel ist zu melden an:
  • Die Anfrage sollte enthalten:
    • Vor- und Nachname;
    • Bestellnummer;
    • Produktbezeichnung;
    • Beschreibung des Mangels;
    • Zeitpunkt der Feststellung;
    • Angaben zur bisherigen Nutzung;
    • geeignete Fotos des betroffenen Bereichs;
    • Fotos von Verpackung oder Kennzeichnung, soweit für die Prüfung erforderlich.
  • Das Fehlen einzelner Angaben:
    • beseitigt keine gesetzlichen Mängelrechte;
    • führt nicht automatisch zur Ablehnung;
    • verändert keine gesetzliche Beweislast.
  • Vollständige Zahlungsdaten oder nicht erforderliche Identitätsunterlagen dürfen nicht per E-Mail übermittelt werden.

16. Bearbeitung einer Mängelanzeige

  • Eine Mängelanzeige durchläuft folgende Bearbeitungsabschnitte:
    • Eingang und Erfassung;
    • Zuordnung zur Bestellung;
    • Prüfung der Produktbeschreibung;
    • Auswertung der geschilderten Abweichung;
    • Prüfung übermittelter Unterlagen;
    • Anforderung erforderlicher Ergänzungen;
    • Feststellung der gesetzlichen Abhilfe;
    • Durchführung der Nacherfüllung oder einer anderen geschuldeten Maßnahme;
    • Abschlussmitteilung.
  • Zusätzliche Informationen werden ausschließlich verlangt, soweit sie erforderlich sind für:
    • Identifikation des Produkts;
    • Feststellung der Abweichung;
    • Auswahl der Nacherfüllungsart;
    • Klärung der Schadensursache.
  • Die Prüfung berücksichtigt:
    • Art des Produkts;
    • Art und Umfang des Mangels;
    • Nutzungsdauer;
    • gesetzlichen Vermutungszeitraum;
    • Interessen des Verbrauchers;
    • Verhältnismäßigkeit der Abhilfe.

17. Nacherfüllung

  • Liegt ein gesetzlich relevanter Mangel vor, steht dem Käufer zunächst Nacherfüllung zu.
  • Der Käufer wählt grundsätzlich zwischen:
    • Beseitigung des Mangels;
    • Lieferung einer mangelfreien Ware.
  • Die gesetzliche Grundlage bildet § 439 BGB.
  • Die gewählte Art der Nacherfüllung wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigert, insbesondere bei:
    • Unmöglichkeit;
    • unverhältnismäßigen Kosten.
  • Bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit werden berücksichtigt:
    • Wert der Ware in mangelfreiem Zustand;
    • Bedeutung des Mangels;
    • Kosten der gewählten Nacherfüllung;
    • Zumutbarkeit der anderen Nacherfüllungsart.
  • Die Nacherfüllung erfolgt:
    • innerhalb einer angemessenen Frist;
    • ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher;
    • unter Berücksichtigung der Art und des Verwendungszwecks der Ware.
  • Gesetzlich erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung trägt korvaneltra.

18. Kosten der Nacherfüllung

  • Bei einem berechtigten Mängelanspruch umfassen die erforderlichen Aufwendungen insbesondere:
    • Transportkosten;
    • Versandkosten;
    • Arbeitskosten;
    • Materialkosten.
  • Der Verbraucher muss erforderliche Nacherfüllungskosten nicht vorfinanzieren, soweit das Gesetz eine Kostenübernahme durch korvaneltra vorsieht.
  • Vor einer kostenpflichtigen Rücksendung zur Mängelprüfung wird die Versandabwicklung per E-Mail abgestimmt.
  • Nicht erforderliche Zusatzkosten werden nur berücksichtigt, wenn:
    • sie vorab vereinbart wurden;
    • sie zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung objektiv erforderlich waren.
  • Gesetzliche Kostentragungspflichten bleiben vorrangig.

19. Rücksendung zur Prüfung

  • Ist eine Rücksendung zur Prüfung oder Nacherfüllung erforderlich, wird vorab die Kontaktaufnahme empfohlen:
  • Die Rücksendeadresse lautet:
    • korvaneltra
    • 102 Fleetwood Dr
    • Victoria, TX 77901
    • Vereinigte Staaten.
  • Die Ware sollte:
    • transportsicher verpackt sein;
    • eindeutig der Bestellung zugeordnet werden;
    • mit den zur Mängelprüfung erforderlichen Bestandteilen zurückgesandt werden.
  • Die Originalverpackung:
    • darf verwendet werden;
    • ist keine Voraussetzung gesetzlicher Mängelrechte;
    • darf bei Fehlen nicht allein zur Ablehnung führen.
  • Die Rücksendung dient ausschließlich:
    • der Feststellung des Mangels;
    • der Durchführung der Nacherfüllung;
    • der Auswahl einer weiteren gesetzlichen Abhilfe.
  • Bei bestätigtem Mangel werden notwendige Rücksendekosten nach den gesetzlichen Vorschriften getragen.

20. Weitere Rechte bei einem Mangel

  • Neben der Nacherfüllung bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen:
    • Minderung des Kaufpreises;
    • Rücktritt vom Kaufvertrag;
    • Schadensersatz;
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • Diese Rechte greifen insbesondere nach den gesetzlichen Voraussetzungen, wenn:
    • die Nacherfüllung verweigert wird;
    • die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist;
    • eine angemessene Frist erfolglos abläuft;
    • eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist;
    • der Mangel trotz Nacherfüllungsversuchs erneut auftritt;
    • der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine sofortige weitere Abhilfe gerechtfertigt ist.
  • Für das Fehlschlagen der Nachbesserung gilt § 440 BGB.
  • Die Auswahl und Reihenfolge der Rechtsbehelfe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

21. Minderung und Rücktritt

  • Bei einer wirksamen Minderung:
    • wird der Kaufpreis nach dem gesetzlichen Verhältnis herabgesetzt;
    • wird ein bereits zu viel gezahlter Betrag über die ursprüngliche Zahlungsmethode erstattet.
  • Bei einem wirksamen Rücktritt:
    • wird der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften rückabgewickelt;
    • wird die Ware zurückgegeben;
    • werden die geschuldeten Zahlungen zurückerstattet.
  • Ein Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels richtet sich nach den gesetzlichen Einschränkungen.
  • Das Minderungsrecht bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
  • Für Rückzahlungen werden keine Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren erhoben.

22. Erstattungszeitraum

  • Eine aufgrund eines anerkannten Mängelanspruchs geschuldete Rückzahlung wird nach Abschluss der erforderlichen Prüfung angewiesen.
  • Bei einer Rückabwicklung wird die Erstattung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel durchgeführt.
  • Die Rückerstattung wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Feststellung des Erstattungsanspruchs bearbeitet.
  • Zusätzliche Buchungszeiten richten sich nach:
    • Authorize.Net;
    • dem Kartenanbieter;
    • dem kartenausgebenden Kreditinstitut.
  • Zusätzliche Bank- und Kartenlaufzeiten liegen außerhalb des direkten Einflussbereichs von korvaneltra.
  • Für die Erstattung fällt keine Bearbeitungsgebühr an.

23. Herstellergarantien

  • Eine Herstellergarantie gilt nur für Produkte, bei denen sie ausdrücklich ausgewiesen ist.
  • Maßgeblich ist die jeweilige Garantieerklärung des Herstellers.
  • Sie bestimmt:
    • Garantiegeber;
    • Garantiedauer;
    • räumlichen Anwendungsbereich;
    • erfasste Mängel;
    • ausgeschlossene Sachverhalte;
    • Verfahren;
    • Garantieleistungen.
  • Die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie:
    • ist freiwillig;
    • ersetzt keine gesetzlichen Ansprüche;
    • schränkt keine Rechte gegenüber korvaneltra ein.
  • Eine Herstellergarantie wird nicht allein durch die Produktdarstellung im Online-Shop begründet.

24. Produktsicherheit und Produkthaftung

  • Ansprüche aus Produktsicherheit und zwingender Produkthaftung bleiben unberührt.
  • Bei einer sicherheitsrelevanten Auffälligkeit sollte die Nutzung des Produkts beendet und folgende Kontaktstelle informiert werden:
  • Die Meldung sollte enthalten:
    • Bestellnummer;
    • Produktbezeichnung;
    • Beschreibung der Gefahr;
    • Fotos;
    • Angaben zu einem eingetretenen Schaden.
  • Bei einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit sind zusätzlich die zuständigen Notfall- oder Marktüberwachungsstellen einzuschalten.
  • Diese Bedingungen begrenzen keine zwingende Haftung für:
    • Personenschäden;
    • vorsätzliches Verhalten;
    • grobe Fahrlässigkeit;
    • gesetzliche Produkthaftung.

25. Datenschutz bei Mängelanzeigen

  • Im Rahmen einer Mängelanzeige werden verarbeitet:
    • Name;
    • Kontaktdaten;
    • Bestellnummer;
    • Produktinformationen;
    • Beschreibung des Mangels;
    • Fotos und Unterlagen;
    • Versand- und Erstattungsdaten;
    • Kommunikationsverlauf.
  • Die Verarbeitung dient:
    • der Zuordnung zur Bestellung;
    • der Prüfung des Mangels;
    • der Durchführung der Nacherfüllung;
    • der Erstattung;
    • der Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten;
    • der Abwehr oder Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
  • Daten werden nur im erforderlichen Umfang übermittelt an:
    • Versanddienstleister;
    • Zahlungsdienstleister;
    • technische Prüfdienstleister;
    • gesetzlich berechtigte Stellen.
  • Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
  • Gesetzliche Datenschutzrechte bleiben bestehen.

26. Kundenservice

  • Gewährleistungsanfragen sind zu richten an:
    • korvaneltra
    • 102 Fleetwood Dr
    • Victoria, TX 77901
    • Vereinigte Staaten
    • E-Mail: devis@korvaneltra.com
    • Telefon: +1 (361) 128-5473
  • Servicezeiten:
    • Montag bis Freitag;
    • 09:15–12:00 Uhr;
    • 14:00–18:15 Uhr;
    • ausgenommen gesetzliche Feiertage.
  • Eine Anfrage sollte enthalten:
    • Bestellnummer;
    • Produktbezeichnung;
    • konkrete Beschreibung des Problems;
    • Zeitpunkt der Feststellung;
    • geeignete Fotos oder Unterlagen.

27. Vorrang zwingender Verbraucherrechte

  • Keine Bestimmung dieser Bedingungen:
    • schließt gesetzliche Mängelrechte aus;
    • verkürzt gesetzliche Fristen;
    • verändert die gesetzliche Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers;
    • ersetzt eine zwingende gesetzliche Regelung;
    • begrenzt Ansprüche aus Produktsicherheit oder Produkthaftung.
  • Bei einem Widerspruch zu zwingendem Recht:
    • gilt die einschlägige gesetzliche Vorschrift;
    • bleiben die übrigen Regelungen bestehen.