1. Geltungsbereich
- Diese Richtlinie gilt für die betrieblichen und organisatorischen Abläufe des Online-Shops von:
- korvaneltra
- 102 Fleetwood Dr
- Victoria, TX 77901
- Vereinigte Staaten.
- Erfasst werden insbesondere:
- Beschaffung und Einsatz von Verpackungsmaterial;
- Lagerung und Bestandsverwaltung;
- Vorbereitung und Versand von Bestellungen;
- Bearbeitung zurückgesandter Waren;
- Umgang mit nicht mehr benötigten Materialien;
- digitale Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse.
- Das Vertriebs- und Liefergebiet umfasst:
- Deutschland.
- Die Richtlinie beschreibt organisatorische Grundsätze.
- Sie enthält keine Garantie eines bestimmten ökologischen Ergebnisses.
2. Erfasste Produktreihen
- Die betrieblichen Grundsätze dieser Richtlinie beziehen sich auf:
- Werkzeugtaschen;
- Umhängetaschen;
- Rucksäcke;
- Reisetaschen;
- Sporttaschen;
- Haustier-Transporttaschen;
- Gürteltaschen;
- Geldbörsen;
- Laptoptaschen;
- Aktentaschen.
- Verpackung und Versand werden an folgende Eigenschaften des jeweiligen Artikels angepasst:
- Abmessungen;
- Gewicht;
- Material;
- Form;
- Empfindlichkeit;
- Lieferumfang;
- Anforderungen an den Transportschutz.
- Der Schutz der Ware und die sichere Zustellung haben bei der Auswahl der Versandverpackung Vorrang vor einer bloßen Verringerung des Materialumfangs.
3. Grundsätze des Ressourceneinsatzes
- Die betrieblichen Abläufe orientieren sich an:
- bedarfsgerechtem Materialeinsatz;
- geordneten Arbeitsprozessen;
- strukturierter Bestandsführung;
- Vermeidung offensichtlich unnötiger Verpackungsbestandteile;
- angemessenem Produktschutz;
- sachgerechtem Umgang mit Restmaterialien;
- elektronischer Verwaltung wiederkehrender Vorgänge.
- Umwelt- und Ressourcenaspekte werden bei internen Entscheidungen zusammen mit folgenden Anforderungen bewertet:
- Produktsicherheit;
- Transportsicherheit;
- gesetzliche Vorgaben;
- Hygieneanforderungen;
- technische Anforderungen;
- Schutz vor Feuchtigkeit, Verschmutzung und Beschädigung;
- wirtschaftlich geordnete Betriebsabläufe.
- Eine Verringerung des Materialeinsatzes erfolgt nicht zulasten:
- der Produktsicherheit;
- der Unversehrtheit der Ware;
- zwingender Kennzeichnungs- oder Informationspflichten;
- gesetzlicher Verbraucherrechte.
4. Auswahl der Versandverpackung
- Die Auswahl einer Verpackung richtet sich nach:
- Größe des Produkts;
- Gewicht;
- Materialeigenschaften;
- Druck- und Stoßempfindlichkeit;
- Transportweg;
- Anforderungen des Versanddienstleisters.
- Für jede Sendung wird ein Verhältnis zwischen folgenden Faktoren zugrunde gelegt:
- ausreichender Produktschutz;
- sichere Handhabung;
- erforderliche Stabilität;
- angemessener Materialumfang;
- verfügbare Verpackungsformate.
- Offensichtlich überdimensionierte Verpackungen werden vermieden, sofern:
- ein passendes Format verfügbar ist;
- der Transportschutz erhalten bleibt;
- keine logistische Vorgabe entgegensteht.
- Zusätzliches Schutzmaterial wird eingesetzt, wenn es erforderlich ist für:
- Polsterung;
- Fixierung;
- Feuchtigkeitsschutz;
- Schutz empfindlicher Oberflächen;
- Vermeidung von Transportschäden.
- Eine Mehrfachverpackung wird nur eingesetzt, wenn:
- die Beschaffenheit der Ware dies erfordert;
- mehrere Artikel gemeinsam geschützt werden müssen;
- Anforderungen des Transportwegs dies verlangen.
5. Verpackungsbestandteile
- Zu den eingesetzten Verpackungsbestandteilen gehören je nach Sendung:
- Versandkarton;
- Versandbeutel;
- Schutzfolie;
- Polstermaterial;
- Füllmaterial;
- Klebeband;
- Etiketten;
- produktbezogene Innenverpackung.
- Der Umfang richtet sich nach dem tatsächlichen Schutzbedarf.
- Verpackungsbestandteile ohne Schutz-, Informations-, Sicherheits- oder Versandfunktion werden vermieden.
- Wiederverwendbares oder verwertbares Material wird berücksichtigt, sofern:
- es für den Verwendungszweck geeignet ist;
- die erforderliche Qualität aufweist;
- Hygiene und Produktschutz gewahrt bleiben;
- die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
- Aus der Verwendung eines bestimmten Verpackungsmaterials folgt keine Aussage über:
- vollständige Recyclingfähigkeit;
- Kompostierbarkeit;
- biologische Abbaubarkeit;
- Klimaneutralität;
- einen festgelegten Anteil wiederverwerteter Rohstoffe.
- Eine solche Eigenschaft gilt nur, wenn sie für das konkrete Material ausdrücklich und nachprüfbar ausgewiesen ist.
6. Verbraucherinformationen zur Verpackungsentsorgung
- Kunden sollten Versand- und Produktverpackungen nach den örtlichen Entsorgungsregeln trennen.
- Für Haushalte in Deutschland gelten die jeweiligen kommunalen Vorgaben für:
- Papier und Karton;
- Kunststoffe;
- Verbundmaterialien;
- Restabfall;
- sonstige Verpackungsbestandteile.
- Vor der Entsorgung sollten:
- unterschiedliche Materialien voneinander getrennt werden;
- Versandetiketten mit personenbezogenen Angaben entfernt oder unkenntlich gemacht werden;
- wiederverwendbare Verpackungen nur in sauberem und sicherem Zustand weitergenutzt werden.
- Verschmutzte oder beschädigte Verpackungsbestandteile sind entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorgaben zu behandeln.
- Die konkrete Zuordnung zu einem Sammelsystem richtet sich nach:
- Materialart;
- örtlicher Entsorgungsstruktur;
- kommunalen Trennhinweisen.
7. Versandorganisation
- Die Versandvorbereitung umfasst:
- Zuordnung der Bestellung;
- Auswahl der Verpackung;
- Schutz und Fixierung der Ware;
- Kennzeichnung der Sendung;
- Übergabe an den Versanddienstleister.
- Für den Versand nach Deutschland werden auftragsabhängig eingesetzt:
- DHL Express;
- UPS;
- FedEx.
- Die Auswahl des Versanddienstleisters richtet sich nach:
- Lieferanschrift;
- Paketgröße;
- Gewicht;
- Transportverbindung;
- logistischer Verfügbarkeit.
- Die Standardlieferzeit beträgt:
- 8 bis 13 Arbeitstage.
- Mehrere Artikel werden gemeinsam versendet, sofern:
- die gemeinsame Verpackung einen sicheren Transport erlaubt;
- keine getrennte logistische Bearbeitung erforderlich ist;
- die Lieferzeit dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
- Eine notwendige Teillieferung führt nicht zu zusätzlichen Versandkosten für den Kunden.
8. Digitale Verwaltungsprozesse
- Elektronische Abläufe werden eingesetzt für:
- Bestellverwaltung;
- Zahlungszuordnung;
- Bestellbestätigung;
- Versandmitteilungen;
- Sendungsverfolgung;
- Kundenkommunikation;
- Stornierungsbearbeitung;
- Rückgabe- und Erstattungsverfahren;
- Bestandsführung.
- Papierausdrucke und Dokumentenkopien werden auf Vorgänge begrenzt, bei denen sie erforderlich sind für:
- gesetzliche Dokumentation;
- Versand;
- interne Prüfung;
- Erfüllung einer Kundenanfrage;
- Abwicklung mit einem Dienstleister.
- Elektronische Kommunikation erfolgt über:
- die beim Bestellabschluss angegebene E-Mail-Adresse;
- die veröffentlichten Kontaktwege.
- Datenschutzrechtliche Anforderungen gelten unabhängig davon, ob ein Vorgang digital oder in Papierform bearbeitet wird.
9. Lager- und Bestandsverwaltung
- Die Bestandsverwaltung umfasst:
- Erfassung von Wareneingängen;
- Zuordnung verfügbarer Artikel;
- Überwachung von Beständen;
- Dokumentation von Warenbewegungen;
- Trennung verkaufsfähiger und nicht verkaufsfähiger Ware;
- Erfassung zurückgesandter Artikel.
- Die Lagerorganisation dient:
- einem geordneten Warenfluss;
- der Verringerung unnötiger Umlagerungen;
- dem Schutz der Produkte;
- der Vermeidung versehentlicher Beschädigung;
- der nachvollziehbaren Zuordnung von Bestellungen und Retouren.
- Lagerbestände werden nach den tatsächlichen Verkaufs- und Betriebsdaten geplant.
- Beschädigte oder verunreinigte Ware wird von verkaufsfähigen Beständen getrennt.
- Eine erneute Bereitstellung zurückgesandter Ware erfolgt nur, wenn:
- die Ware vollständig geprüft wurde;
- sie den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entspricht;
- keine hygienischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.
10. Bearbeitung von Rücksendungen
- Zurückgesandte Produkte werden nach Eingang geprüft auf:
- Identität des Artikels;
- Vollständigkeit;
- sichtbare Beschädigungen;
- Gebrauchsspuren;
- Funktionsfähigkeit, soweit einschlägig;
- Zustand des Zubehörs;
- weitere für die Bearbeitung erforderliche Merkmale.
- Das Ergebnis der Prüfung dient:
- der Bearbeitung der Erstattung;
- der Ausübung gesetzlicher Gewährleistungsrechte;
- der Bestimmung des weiteren Umgangs mit der Ware;
- der Vermeidung unnötiger Entsorgung.
- Eine Ware wird nicht erneut als reguläre Neuware bereitgestellt, wenn ihr Zustand dieser Einordnung entgegensteht.
- Nicht erneut verwendbare Produkte und Materialien werden nach ihrem Zustand und den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen behandelt.
- Die Umweltprüfung einer Retoure:
- ersetzt keine rechtliche Prüfung;
- beschränkt keinen Erstattungsanspruch;
- verändert keine gesetzlichen Widerrufs- oder Mängelrechte.
- Rücksendungen sind an die Shopadresse zu richten:
- korvaneltra
- 102 Fleetwood Dr
- Victoria, TX 77901
- Vereinigte Staaten.
11. Abfall- und Materialmanagement
- Nicht mehr benötigte Materialien werden geordnet erfasst und nach Materialart behandelt.
- Die internen Grundsätze umfassen:
- Vermeidung unnötiger Materialreste;
- getrennte Erfassung unterschiedlicher Materialien;
- Schutz vor Vermischung verwertbarer und nicht verwertbarer Bestandteile;
- sachgerechte Lagerung bis zur weiteren Behandlung;
- Beachtung besonderer Entsorgungsvorgaben.
- Materialreste werden nur erneut eingesetzt, wenn:
- ihre Qualität erhalten ist;
- keine Verunreinigung vorliegt;
- der vorgesehene Einsatz sicher ist;
- gesetzliche Anforderungen erfüllt sind.
- Materialien mit besonderen Behandlungsanforderungen werden nicht dem allgemeinen Restabfall zugeführt.
- Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach:
- tatsächlich anfallenden Materialien;
- Materialeigenschaften;
- Betriebsstandort;
- anwendbaren Entsorgungs- und Sicherheitsvorschriften.
12. Rechtliche Anforderungen an Verpackungen
- Für Verpackungen im Zusammenhang mit Lieferungen nach Deutschland werden die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt.
- Dazu gehören insbesondere Vorgaben aus:
- dem deutschen Verpackungsgesetz;
- anwendbaren Kennzeichnungsbestimmungen;
- Vorgaben zur Produkt- und Transportsicherheit;
- einschlägigen Abfall- und Entsorgungsvorschriften.
- Die rechtliche Bewertung richtet sich nach:
- Art der Verpackung;
- Rolle des jeweiligen Beteiligten;
- Ort des erstmaligen Inverkehrbringens;
- Vertriebsweg;
- geltender Fassung der gesetzlichen Vorschriften.
- Gesetzlich erforderliche Registrierungs-, Systembeteiligungs-, Dokumentations- und Informationspflichten werden dem jeweils verantwortlichen Beteiligten zugeordnet.
- Vertragliche Einbindung eines Logistik- oder Verpackungsdienstleisters beseitigt keine zwingende gesetzliche Verantwortung.
- Kunden werden durch diese Richtlinie nicht mit gesetzlichen Pflichten belastet, die dem Inverkehrbringer oder einem anderen verpflichteten Beteiligten zugewiesen sind.
13. Produkt- und Transportsicherheit
- Umweltbezogene Materialreduzierung endet dort, wo sie folgende Anforderungen beeinträchtigt:
- Produktsicherheit;
- Transportsicherheit;
- Schutz vor Feuchtigkeit;
- Schutz vor Verschmutzung;
- Schutz vor Druck- und Stoßschäden;
- gesetzliche Kennzeichnung;
- erforderliche Verbraucherinformationen.
- Eine beschädigte oder unzureichend geschützte Lieferung soll zeitnah gemeldet werden:
- Für die Bearbeitung dienen:
- Bestellnummer;
- Fotos des Produkts;
- Fotos der Innen- und Außenverpackung;
- Abbildung des Versandetiketts;
- Beschreibung des festgestellten Schadens.
- Die Anforderung solcher Angaben beschränkt keine gesetzlichen Verbraucher- oder Gewährleistungsrechte.
14. Interne Überprüfung
- Verpackungs-, Lager- und Versandprozesse werden anhand folgender Gesichtspunkte überprüft:
- tatsächlicher Materialbedarf;
- Häufigkeit von Transportschäden;
- Produktabmessungen;
- verfügbare Verpackungsformate;
- Rücksendegründe;
- Lagerbewegungen;
- technische Entwicklungen;
- gesetzliche Änderungen.
- Festgestellte Prozessabweichungen werden intern dokumentiert.
- Anpassungen richten sich nach:
- erforderlichem Produktschutz;
- technischer Umsetzbarkeit;
- rechtlichen Vorgaben;
- verfügbaren betrieblichen Ressourcen.
- An den Abläufen beteiligte Personen erhalten aufgabenbezogene Hinweise zu:
- Materialhandhabung;
- Produktschutz;
- Abfalltrennung;
- Vermeidung unnötiger Verpackungsbestandteile;
- internen Zuständigkeiten.
15. Grenzen umweltbezogener Aussagen
- Diese Richtlinie enthält keine Erklärung, dass:
- korvaneltra klimaneutral handelt;
- sämtliche Lieferungen emissionsfrei erfolgen;
- alle Verpackungen vollständig recycelbar sind;
- alle Produkte nachhaltig hergestellt wurden;
- ausschließlich wiederverwertete Materialien verwendet werden;
- messbare Emissions- oder Ressourceneinsparungen in einer festgelegten Höhe erreicht werden.
- Diese Richtlinie begründet keine:
- Umweltzertifizierung;
- besondere Umweltklassifizierung;
- Garantie einer bestimmten Umweltwirkung;
- Zusicherung einer festgelegten Emissionsreduzierung;
- Garantie geschlossener Materialkreisläufe.
- Umweltbezogene Eigenschaften eines konkreten Produkts oder Materials gelten nur, wenn:
- sie auf der jeweiligen Produktseite ausdrücklich angegeben sind;
- sie sich auf den bezeichneten Artikel oder das bezeichnete Material beziehen;
- eine sachliche Grundlage für die Angabe besteht.
- Allgemeine organisatorische Grundsätze dürfen nicht als Aussage über eine besondere Produkteigenschaft verstanden werden.
16. Verantwortung externer Dienstleister
- Externe Dienstleister werden für einzelne Aufgaben eingesetzt:
- Verpackungsbereitstellung;
- Lagerung;
- Versand;
- Zustellung;
- technische Bestellverwaltung.
- Jeder Dienstleister trägt die gesetzliche Verantwortung für:
- seine eigenen betrieblichen Abläufe;
- die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften;
- die ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistung.
- Die Beauftragung eines Dienstleisters beschränkt keine zwingenden Rechte des Kunden gegenüber korvaneltra.
- Umweltbezogene Angaben eines Dienstleisters gelten nicht automatisch als Erklärung von korvaneltra.
- Aussagen zu einer Versandart, einem Material oder einer Leistung werden nur dem konkret bezeichneten Vorgang zugeordnet.
17. Rechte der Kunden
- Diese Umweltrichtlinie verändert keine Rechte aus:
- dem Kaufvertrag;
- dem gesetzlichen Widerrufsrecht;
- der freiwilligen Rückgaberegelung;
- der gesetzlichen Mängelhaftung;
- den Versandbedingungen;
- der Datenschutzerklärung.
- Eine Abweichung der Verpackung von einer Abbildung stellt nur dann einen Mangel dar, wenn:
- eine bestimmte Verpackung verbindlich vereinbart wurde;
- die Abweichung die Ware oder ihre vertragsgemäße Verwendung beeinträchtigt;
- eine zwingende gesetzliche Anforderung verletzt ist.
- Eine materialreduzierte Verpackung rechtfertigt keine Einschränkung:
- des Produktschutzes;
- der Transporthaftung;
- gesetzlicher Gewährleistungsansprüche.
- Schäden an Ware oder Verpackung sind nach den veröffentlichten Rückgabe- und Gewährleistungsregeln zu bearbeiten.
18. Datenschutz und Umweltanfragen
- Bei einer Anfrage zu Verpackung, Versand oder Ressourcenverwendung werden verarbeitet:
- Name;
- E-Mail-Adresse;
- Bestellnummer;
- Inhalt der Anfrage;
- übermittelte Fotos oder Unterlagen;
- Kommunikationsverlauf.
- Die Verarbeitung dient:
- der Zuordnung zur Bestellung;
- der Prüfung des Verpackungs- oder Versandvorgangs;
- der Beantwortung der Anfrage;
- der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
- Daten werden ausschließlich im hierfür erforderlichen Umfang verwendet.
- Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung.
19. Aktualisierung der Richtlinie
- Diese Richtlinie wird angepasst bei Änderungen von:
- Verpackungsprozessen;
- Lager- und Versandabläufen;
- eingesetzten Materialien;
- technischen Verfahren;
- gesetzlichen Anforderungen;
- organisatorischen Zuständigkeiten.
- Eine Aktualisierung:
- verändert keine bereits abgeschlossenen Kaufverträge;
- beschränkt keine entstandenen Verbraucherrechte;
- begründet rückwirkend keine zusätzlichen Kundenpflichten.
- Für einen konkreten Bestellvorgang gelten:
- die bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen;
- die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
20. Kontakt
- Fragen zu dieser Richtlinie, Verpackungen, Rücksendungen und Versandabläufen sind zu richten an:
- korvaneltra
- 102 Fleetwood Dr
- Victoria, TX 77901
- Vereinigte Staaten
- E-Mail: devis@korvaneltra.com
- Telefon: +1 (361) 128-5473
- Servicezeiten:
- Montag bis Freitag;
- 09:15–12:00 Uhr;
- 14:00–18:15 Uhr;
- ausgenommen gesetzliche Feiertage.
- Eine bestellbezogene Anfrage sollte enthalten:
- Bestellnummer;
- betroffenen Artikel;
- kurze Beschreibung des Anliegens;
- geeignete Fotos oder Unterlagen, soweit für die Prüfung erforderlich.